Übergangskonten

Übergangskonten
reziproke Konten, Spiegelbildkonten; Verrechnungskonten zwischen  Finanzbuchhaltung und  Betriebsbuchhaltung bei Vorliegen eines  Zweisystems, die den buchungsmäßigen Zusammenhang zwischen den beiden Buchungsbereichen (äußerer und innerer Kreis) herstellen.
- Ü. enthalten spiegelbildlich den gleichen Buchungsinhalt: Das Konto „Betrieb“ der Finanzbuchhaltung weist den Gesamtsaldo der ausgegliederten Konten der Betriebsbuchhaltung aus, das Konto „Geschäft“ der Betriebsbuchhaltung ist Spiegelbild des Kontos „Betrieb“.
- Vgl. auch Abbildung „Übergangskontenschema“.

Lexikon der Economics. 2013.

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